Auslands-Überweisungen

Euro-Überweisung & Zahlungen mit Z1

Der Europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA (= Single European Payment Area) ermöglicht es, Überweisungen innerhalb Europas genauso einfach und kostengünstig durchzuführen wie im Inland. Für Eilüberweisungen innerhalb Europas und Zahlungen in den Rest der Welt benötigen Sie das Außenwirtschaftsverkehrs-Formular Z1.

Wann Sie die SEPA- bzw. €uro-Überweisung nutzen können

Seit Anfang 2008 gibt es für Euro-Zahlungen in EU- und EWR-Staaten sowie die Schweiz die SEPA- bzw. €uro-Überweisung. Sie können sie parallel zu den heutigen Inlands-Überweisungen auch innerhalb Deutschlands verwenden.

 

Diese Überweisung wird mit normaler Transfer-Geschwindigkeit durchgeführt, das heißt der Empfänger erhält sein Geld erst bis zu 4 Tage nach Auftragserteilung.

Aufbau der SEPA- bzw. €uro-Überweisung

Die SEPA- bzw. €uro-Überweisung ist dem Ihnen bekannten Überweisungs-Formular innerhalb Deutschlands sehr ähnlich (Inlands-Überweisung). Einziger Unterschied: Für die SEPA-bzw. €uro-Überweisung müssen Sie die Internationale Bankleitzahl (BIC) und die Internationale Kontonummer (IBAN) verwenden.

 

Sie können die SEPA-Überweisung übrigens auch innerhalb Deutschlands nutzen.

Bitte machen Sie immer folgende Angaben

  • Name und Vorname oder Firmenname des Empfängers
  • IBAN des Empfängers und BIC seines Kreditinstituts 
  • Zu überweisender Betrag in Euro
  • Optional: Angabe eines Verwendungszweckes
  • Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma
  • Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)

Sie tragen als Konto-Inhaber die Entgelte bei Ihrem Kredit-Institut und der Empfänger die übrigen. 

 

Wichtiger Hinweis:

Sollten aufgrund falscher oder unklarer Angaben in der SEPA- bzw. €uro-Überweisung Rückfragen durch die ausländische Empfängerbank notwendig werden, kann dies zu erheblichen Kosten für Sie führen. Zum Beispiel dürfen in die Begünstigten-Zeile (1. Zeile) nur Name, Vorname oder Firmenname eingetragen werden, aber keine Adressdaten. Wenn Sie unsicher sind, wie die SEPA- bzw. €uro-Überweisung richtig auszufüllen ist, helfen wir Ihnen selbstverständlich gern weiter. Sprechen Sie uns ganz einfach darauf an.

 

Die SEPA-Überweisung steht Ihnen auch im InternetBanking und innerhalb Ihrer Banking-Software zur Verfügung.

Wann Sie das Z1-Formular nutzen müssen

Für alle Zahlungen, die nicht mit der Euro-Überweisung ausgeführt werden können. Zum Beispiel für Zahlungen, 

 

  • die innerhalb Europas mit Eilgeschwindigkeit ausgeführt werden sollen,
  • die in Länder außerhalb der EU, EWR oder Schweiz gehen,
  • deren Überweisungs-Betrag nicht in Euro angegeben wird,
  • bei denen Sie nicht IBAN und BIC verwenden,
  • für die Sonderwünsche bei der Ausführung oder Kostenregelung bestehen.

Hinweise zu den Zahlungen mit Z1-Formular

Die Ausführung Ihrer Z1-Zahlungsaufträge erfolgt schnell und zuverlässig über das System der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (=SWIFT). Daran sind rund 7.800 Banken und Institute in über 200 Ländern angeschlossen.

 

Möglich sind beim Z1-Formular alle Spesenregelungen. Für Eil-Überweisungen müssen Sie die Ausführungsart "1 = Eilig (SWIFT)" wählen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Auftragserteilung mit uns in Verbindung zu setzen. Wir informieren Sie gern ausführlich.

 

Bitte beachten Sie:

Das Online-Formular Z1 der Volksbank Göttingen eG (s. u.) kann bei meldefreien Zahlungsvorgängen ins Ausland in nur einfacher Form eingereicht werden. Ist eine Meldung erforderlich (> 12.500 Euro), reichen Sie uns bitte einen vollständigen dreiteiligen Original-Z1-Auftrag ein. Den erforderlichen Vordruck und alle notwendigen Detail-Informationen erhalten Sie in allen Filialen der Volksbank Göttingen eG.

TIPANET - die kostengünstige Alternative

Neben der Ausführung per SWIFT bieten die Volksbanken und Raiffeisenbanken für einige Länder mit TIPANET ein eigenes, besonders kostengünstiges System für grenzüberschreitende Zahlungen in Fremdwährungen an. 

 

Für welche Länder dies möglich ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, können Sie dem aktuellen TIPANET-Merkblatt (s. Link unten auf dieser Seite) entnehmen.

 

Falls Sie noch Fragen haben: Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern ausführlich.

Meldepflicht ab 12.500 Euro

Bitte beachten Sie die weiterhin bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschafts-Verordnung (AWV) bei Zahlungen von mehr als 12.500 Euro. Nutzen Sie dazu "Anlage Z4 zur AWV".

Weitere Informationen gibt Ihnen Ihr Berater gerne.

Ihre Bank vor Ort
Volksbank Göttingen eG
BLZ: 26090050